INFORMATION
DIE STRANDKORBPERFORMANCE DAS SENSIBILISIERUNGSPROJEKT
! Was einen Menschen ausmacht, sind nicht seine körperlichen Fähigkeiten, sondern seine Persönlichkeit, sein Denken, Fühlen und Handeln. Deshalb sollten Menschen mit Behinderungen nach diesen Kriterien beurteilt werden.
! Ein
Mensch mit Behinderung ist genauso ein Mensch wie jeder andere auch.
Er muss nicht übervorsichtig behandelt werden. Auch ist Mitleid fehl am Platz.
Menschen mit Behinderungen sind nicht zwingend Opfer ihrer selbst und schon gar
nicht unglücklich oder krank.
! Menschen mit Behinderungen wissen genau wo und wie sie Unterstützung brauchen und teilen dieses mit. Ungefragtes Helfen führt meistens nicht zum Ziel.
! Wenn
man der oder die "Behinderte" sagt, macht man ein Eigenschaftswort zum Hauptwort.
Man beschränkt ihn oder sie damit auf diese eine Eigenschaft. Jedoch, auch der
oder die "Behinderte" hat noch viel mehr Eigenschaften. Der "Mensch mit
Behinderung" ist eine würdevollere Bezeichnung.
! Die
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hält fest, "dass
alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allgemein gültig und unteilbar sind"
und dass Menschen mit Behinderungen "der volle Genuss dieser Rechte und
Freiheiten ohne Diskriminierung garantiert werden muss". Weiters heißt es:
"Behinderung entsteht, wenn Menschen mit Beeinträchtigungen auf einstellungs-
und umweltbedingte Barrieren stoßen, die sie an der vollen, wirksamen und
gleichberechtigten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben" hindern.
! Seit 01.01.2006
ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten.
§ 1 Gesetzesziel:
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit
Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu
gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
§ 4 Diskriminierungsverbot:
Auf Grund
einer Behinderung darf niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden.
Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine Person auf Grund ihres
Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Behinderung diskriminiert wird.
§ 8
Verpflichtung des Bundes:
Der
Bund verpflichtet sich, die geeigneten und konkret erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu seinen Leistungen und
Angeboten zu ermöglichen.
Quellennachweis: bizeps.or.at
STUDIEN DER WORLD HEALTH ORGANISATION
! Mehr als 1 Mrd. Menschen auf der Welt haben eine Behinderung. Das ist 1 von 7 Menschen.
! Die Wahrscheinlichkeit ist 2x so hoch zu wenig medizinische Versorgung zu bekommen.
! Die Wahrscheinlichkeit ist 3x so hoch, dass medizinische Versorgung verweigert wird.
!
Die Wahrscheinlichkeit ist 4x
so hoch, schlecht behandelt zu werden.
! 1/2 aller Menschen mit Behinderungen weltweit kann sich eine medizinische Versorgung nicht leisten.
! Bei 50% aller Menschen mit Behinderungen weltweit ist die Wahrscheinlichkeit höher große Ausgaben für die medizinische Versorgung zu haben.
! 70 Mio. Menschen mit Behinderungen brauchen einen Rollstuhl. Nur 5 - 15% haben die Möglichkeit einen zu verwenden.
! 360 Mio.
Menschen weltweit haben eine mittlere bis schwere Hörbehinderung.
! 1,7 Mio. Personen der österreichischen Wohnbevölkerung in Privathaushalten leben mit Behinderungen.
!
Rund 20,8% der weiblichen und
20,2% der männlichen
Bevölkerung haben eine lang andauernde Beeinträchtigung.
! 13% der österreichischen Bevölkerung in Privathaushalten leben mit Behinderungen des Bewegungsapparates.
! Rund 580.000, das sind 7% der Bevölkerung, leben mit Mehrfachbehinderungen.
! 2,5% der
Bevölkerung, das sind 202.000 Personen,
sind von dauerhaften Hörbehinderungen betroffen.
! 3,9% der Bevölkerung, das sind rund 318.000 Personen, sind von dauerhaften Sehbehinderungen betroffen.
! 1% der
Bevölkerung, das sind 85.000 Personen,
lebt dauerhaft mit unterschiedlichen Lernschwierigkeiten.
! Weitere 2,5% der
Bevölkerung haben psychische Probleme. Frauen häufiger als Männer und zwar in
jeder Altersgruppe.
Quellennachweis: WHO
